Beratungsansatz Anlagen bei Ihrem KBC-Versicherungsagenten (Spar- und Anlageversicherungen)

Beratungsansatz Anlagen bei Ihrem KBC-Versicherungsagenten (Spar- und Anlageversicherungen)

Einleitung

In diesem Informationsdokument möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie die Beratung für Spar- und
Anlageversicherungen bei Ihrem KBC-Versicherungsagenten mit der Gesetzgebung zum Versicherungsvertrieb übereinstimmt, was
das für Sie als Kunde bedeutet und was genau Sie jederzeit von Ihrem KBC-Versicherungsagenten erwarten können.

In diesem Dokument erläutern wir auch, wie Ihr KBC-Versicherungsagent Nachhaltigkeitsrisiken und negative Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren in seine Beratung zu Zweig-21-Versicherungen (Sparversicherungen und Pensionssparprodukte der
zweiten Säule) und Zweig-23-Anlageversicherungen integriert.

Inhalt

  • Zu welchen Spar- und Anlageversicherungen darf Ihr KBC-Versicherungsagent beraten?
  • Was beinhaltet die Produktberatung durch Ihren KBC-Versicherungsagenten?
  • Wie erkundigt Ihr KBC-Versicherungsagent sich nach Ihren Nachhaltigkeitsvorlieben und integriert Nachhaltigkeitsrisiken in die
    Anlageberatung? Wie berücksichtigt Ihr KBC-Versicherungsagent in seiner Beratung die wichtigsten negativen Auswirkungen
    auf die Nachhaltigkeitsfaktoren?

Zu welchen Anlageprodukten kann Ihr KBC-Versicherungsagent Sie beraten?

Ihr KBC-Versicherungsagent berät als vertraglich gebundener Agent von KBC Versicherungen nur über Spar- und Anlageprodukte,
die von KBC Versicherungen angeboten werden. Der große Vorteil dieses Ansatzes ist, dass Ihr KBC-Versicherungsagent nur zu
Produkten berät, die er gut kennt. Konkret können Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten für die Zweig-23-
Anlageversicherungen und die Zweig-21-Sparversicherungen wenden.

Auf welche Daten stützt sich Ihr KBC-Versicherungsagent bei der Beratung zu Spar- und Anlageversicherungen?

Ihr KBC-Versicherungsagent ist verpflichtet, alle Informationen über Sie einzuholen, die er benötigt, um Sie über Spar- und
Anlageversicherungen passend zu beraten. Dies geschieht auf verschiedene Weise:

  • Über das Anlegerprofil werden Informationen über Folgendes gesammelt:
    • Ihre Anlageziele (Ihr Geld behalten oder es wachsen lassen)
    • Ihre Einstellung zu Risiken und Ihre Risikopräferenz
    • Ihre finanziellen Verhältnisse
    • Ihren Anlagehorizont (wie lange Sie auf das Geld, das Sie anlegen wollen, verzichten können)
    • Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in Bezug auf Geldanlagen.
  • Der Agent sondiert Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen mit Fragen zu Produktwissen und Erfahrungen.
  • Bei jedem neuen Versicherungsvertrag, den Ihr Agent anbietet, fragt er nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
  • Der Agent berücksichtigt in seiner Beratung Ihre Finanzkraft und Ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen. Er prüft auch Ihr Finanzpolster und
    Ihre finanziellen Pläne.

Was beinhaltet die Produktberatung durch Ihren KBC-Versicherungsagenten?

Ihr KBC-Versicherungsagent berät Sie immer in Form einer Produktberatung zu Spar- und Anlageversicherungen. Die
Produktberatung beinhaltet Folgendes:

  • Beratung in Übereinstimmung mit Ihrem Anlegerprofil und Ihren persönlichen Präferenzen für nachhaltige Anlagen
  • Bewertung Ihres Kenntnisstandes und Ihrer Erfahrung
  • Zusammenfassung der Analyse Ihrer Wünsche und Bedürfnisse
  • Ergebnisse der Beratung und der Überprüfungen in einer „Beratungsübersicht”
  • Beratung entsprechend Produktansatz: Bei jeder Beratung werden die Risiken der individuellen Anlage berücksichtigt.
  • Beratung zu Zu- und Verkäufen auf Ihren Wunsch oder auf Initiative des Agenten (z. B. wegen der Marktentwicklungen, bei
    der Eignung für den Kunden oder bei Fälligkeit einer bestehenden Anlage)
  • Allgemeine Informationen über die mit der Anlage verbundenen Kosten vor einer Transaktion
  • Jährlich eine personalisierte Übersicht über Ihre Anlagen und Transaktionen im Jahreskontoauszug
  • Keine regelmäßige Beurteilung der Eignung Ihrer Anlagen.

Erläuterung, wie Ihr KBC-Versicherungsagent Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung integriert
und die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt

Nachhaltigkeit oder ESG sind mehr denn je ein aktuelles Thema. ESG steht für „Environmental, Social & Governance“ und umfasst
Themen wie Klima, Energieverbrauch, Verfügbarkeit von Rohstoffen, Gesundheit, Sicherheit, Menschenrechte, Arbeitsrechte und
gute Unternehmensführung. Die KBC hat ihre Unternehmensstrategie aktualisiert, um bei all ihren Aktivitäten als Bank und
Versicherung Nachhaltigkeit anzustreben. Unsere Nachhaltigkeitspolitik ist fest in der allgemeinen Unternehmensstrategie der KBC
verankert.

KBC Versicherungen will das Angebot an verantwortungsvollen Spar- und Anlageversicherungen und Altersvorsorgeprodukten der
zweiten Säule systematisch erweitern. Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema bei der Beratung zu diesen Produkten. Ihr KBC-
Versicherungsagent berücksichtigt bei der Auswahl der Produkte, zu denen er berät, auch die möglichen negativen Auswirkungen
von Nachhaltigkeitsrisiken.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Es handelt sich um ökologische, soziale oder „Good-Governance“-Ereignisse, die, falls sie
eintreten sollten, den Wert des Anlageprodukts negativ beeinflussen könnten. Die Art dieser Risiken variiert im Laufe der Zeit:

  • Kurzfristig ist das Nachhaltigkeitsrisiko meist von einem bestimmten Ereignis abhängig. Solche Risiken wirken sich in der
    Regel nur dann auf den Wert der Anlage aus, wenn das Ereignis eintritt. Zum Beispiel ein Vorfall, der zu einer Klage auf
    Kompensation von Umweltschäden führt, Klagen und Geldstrafen wegen Nichteinhaltung von Sozialgesetzen, Skandale,
    wie ein Unternehmen, das schlechte Publicity erhält, weil die Menschenrechte innerhalb der Produktionskette nicht
    eingehalten werden oder weil die Produkte nicht den versprochenen ESG-Standards entsprechen. Diese Arten von
    Nachhaltigkeitsrisiken werden höher bewertet, wenn ein Emittent die ESG-Standards weniger streng anwendet.
  • Langfristige Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich auf Risiken, die sich langfristig entwickeln können, zum Beispiel:
    • Tätigkeitsbereiche, die infolge des Klimawandels unter Druck geraten können (z. B. Teile der Automobilindustrie)
    • sich verändernde Produktpräferenzen der Kunden (z. B. Vorliebe für nachhaltigere Produkte)
    • Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung
    • steigende Kosten (z. B. Versicherungsgesellschaften, die aufgrund der sich ändernden Witterungsbedingungen mit
      Schadensfällen konfrontiert werden).

Da sich dieses Risiko langfristig entwickelt, können die Unternehmen versuchen, es zu mindern, indem sie beispielsweise ihr
Produktangebot ändern, ihre Produktionskette verbessern usw. Die Anpassungsfähigkeit ist jedoch nicht bei allen Arten von
Geschäftstätigkeiten in gleichem Maße gegeben, was bedeutet, dass einige Tätigkeiten einem Nachhaltigkeitsrisiko
stärker ausgesetzt sind als andere (z. B. der Ölsektor). Daher hängt das Nachhaltigkeitsrisiko zum Beispiel auch von der
spezifischen Anlagepolitik eines Zweig-23-Fonds ab.

Ihr KBC-Versicherungsagent nimmt in seine Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf,
indem er die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Effect Indicators – PAI) berücksichtigt,
wie sie in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die
nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) beschrieben sind. Unter
Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir Umwelt-, Sozial- und Beschäftigungsfragen, die Achtung der Menschenrechte sowie die
Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ihr KBC-Versicherungsagent widmet der Auswahl der Produkte, zu denen er berät,
größte Aufmerksamkeit.

Im Angebot berücksichtigen KBC Versicherungen und die KBC-Versicherungsagenten bei der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken
und die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren:

  • Es werden Ratschläge für die verantwortungsvollen Zweig-23-Fonds gegeben (Responsible Investing). Ein Merkmal dieser
    von KBC Asset Management AG verwalteten Fonds ist die Positivauswahl. Die Positivauswahl ist eine Kombination aus den
    Portfoliozielen und der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung. Weitere Informationen über die Methodik der
    Positivauswahl und die konkreten Ziele von Fonds, die verantwortungsvoll anlegen, finden Sie unter
    www.kbc.be/dokumentation-anlegen > Anlagepolitik für Fonds, die verantwortungsvoll anlegen.
  • Es wird über verantwortungsvolle Zweig-21-Sparversicherungen und Altersvorsorgeprodukte (2. Säule) beraten. Ein Merkmal
    der den diesen von KBC Asset Management AG verwalteten Produkten zugrunde liegenden Anlagen ist die Positivauswahl.
    Die Positivauswahl ist eine Kombination aus den Portfoliozielen und der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung.
    Weitere Informationen über die Methode der Positivauswahl und die konkreten Ziele von Zweig-21-Sparversicherungen und
    Altersvorsorgeprodukte (2. Säule) finden Sie unter www.kbc.be/dokumentation > Anlagepolitik für verantwortungsvolle
    Lebensversicherungsprodukte (Zweig 21).
  • KBC Versicherungen wendet auch Ausschlüsse für die zugrunde liegenden Anlagen an. In der Anlagepolitik wird zunächst
    die Ausschlusspolitik der KBC-Gruppe angewandt. Die Ausschlusspolitik sieht vor, dass keine Investitionen in Unternehmen,
    die Aktivitäten im Zusammenhang mit Tabak, Kraftwerkskohle ausüben, in Unternehmen, die schwer gegen den Global
    Compact der Vereinten Nationen verstoßen, und in Terminkontrakte auf Agrarrohstoffe getätigt werden dürfen. In solche
    Unternehmen wird nicht investiert. Das bedeutet, dass diese Anlagen den Zweig-21-Versicherungen
    (Sparversicherungen und Altersvorsorgeprodukte der 2. Säule) und Zweig-23-Fonds, zu denen Ihr Agent berät, nicht
    zugrunde liegen. Konkrete Informationen zu diesen Ausschlüssen finden Sie unter www.kbc.com > Nachhaltiges
    Unternehmen > Regeln und Leitlinien > KBC Group Investment Policy oder anhand des Suchbegriffs „KBC Group Investment
    Policy“.

Außerdem berücksichtigt KBC Versicherungen in seiner Anlagepolitik Folgendes:

  • Eine allgemeine Ausschlusspolitik für Zweig-21-Versicherungen (Sparversicherungen und Altersvorsorgeprodukte der
    2. Säule) und Zweig-23-Fonds. Durch diese Politik werden die meisten der in der Ausschlusspolitik für Fonds, die
    verantwortungsvoll anlegen, enthaltenen Ausschlusskriterien auf die neuen Anlagen angewandt. Weitere
    Ausschlüsse gelten für andere fossile Brennstoffe als Kraftwerkskohle, Glücksspiel, Palmöl, Erwachsenenunterhaltung
    sowie Pelze und Spezialleder. Weitere Informationen zu diesen zusätzlichen Ausschlusskriterien finden Sie unter
    www.kbc.be/dokumentation-geldanlagen > Ausschlusspolitik für konventionelle Fonds und Fonds, die
    verantwortungsvoll anlegen.
  • Eine spezifische Ausschlusspolitik für verantwortungsvolle Zweige-21-Versicherungen (Sparversicherungen und
    Altersvorsorgeprodukte der 2. Säule) und verantwortungsvolle Zweige-23-Fonds. Diese Politik geht über die
    allgemeine Ausschlusspolitik hinaus. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf fossilen Brennstoffen, Glücksspiel,
    Erwachsenenunterhaltung, Pelz und Spezialleder, Palmöl und kontroversen Regimen. Weitere Informationen zu
    diesen zusätzlichen Ausschlusskriterien finden Sie in der Ausschlusspolitik für Fonds, die verantwortungsvoll anlegen,
    unter www.kbc.be/dokumentation-geldanlagen > Ausschlusspolitik für Fonds, die verantwortungsvoll anlegen.

Zum Schluss berücksichtigen wir einige der wichtigste nachteiligen Auswirkungen implizit im Rahmen unseres
Abstimmungsverhaltens und im direkten Unternehmensdialog (Proxy Voting and Engagement Policy). Im Rahmen ihres
Engagements für langfristige, nachhaltige Investitionen hat KBC Versicherungen KBC Asset Management AG mit der
Ausübung der Stimmrechte für Aktien im Namen von KBC Versicherungen beauftragt. Gemäß der Proxy Voting and
Engagement Policy ergreift KBC Asset Management AG bei Aktionärsversammlungen das Wort und steht mit Unternehmen
im Dialog, da es davon überzeugt ist, dass aktive Aktionäre mittel- und langfristig positiv auf die Unternehmen, in die sie
investieren, einwirken können. Weitere Informationen finden Sie unter Proxy Voting and Engagement Policy: (kbcgroup.eu)
und in der Erklärung über die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen darüber, wie KBC Versicherungen Nachhaltigkeitsrisiken und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, finden Sie unter https://www.kbc.be/dokumentation > Transparenz über
Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit.

Sofern in den vorvertraglichen Dokumenten nicht anders angegeben, ist KBC Versicherungen der Ansicht, dass die wahrscheinlichen
langfristigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert von ihr angebotenen Finanzprodukte aufgrund der oben genannten
Ausschlusskriterien gering sind. Der KBC-Versicherungsagent berücksichtigt dies bei seiner Beratung.

Begriffsbestimmung

Nachhaltigkeitspräferenzen bei Geldanlagen: Um mit der Gesellschaft Schritt zu halten, müssen wir – und damit der gesamte Finanzsektor
– einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele leisten. Zu diesen Zielen gehört die Klimaneutralität Europas bis
2050. Die Messlatte liegt hoch, und die Ambitionen in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und gute Unternehmensführung sind nun als ESG
bekannt.

ESG ist die Abkürzung für Environmental, Social und (Good) Governance. Wenn wir von ESG sprechen, geht es nicht nur um die Umwelt (E =
Environmental), sondern auch darum, wie ein Unternehmen seine Mitarbeiter und Kunden behandelt, welche Rolle es in der Gesellschaft
spielt (S = Social) und wie gut ein Unternehmen geführt wird (G = Governance).

Die europäischen Nachhaltigkeitsziele sind u.a. durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (siehe Begriff) und die EU-
Taxonomieverordnung (siehe Begriff) gesetzlich geregelt. Auf der Grundlage dieser beiden gesetzlichen Bestimmungen und des PAI-Prinzips
(Principle of Adverse Impact) (siehe Begriff) werden Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlagen sondiert.

EU-Verordnung zur Taxonomie: Die EU-Taxonomie ist ein Rahmen, in dem klassifiziert wird, welche Wirtschaftstätigkeiten ökologisch
nachhaltig sind. Die Taxonomie verwendet zu diesem Zweck derzeit sechs Umweltziele:

  • Schutz von gesunden Ökosystemen
  • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel
  • Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Abfallvermeidung und Recycling
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

Die ökologisch nachhaltigen Aktivitäten müssen mindestens zu einem dieser Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und dürfen keines der
anderen fünf Umweltziele ernsthaft beeinträchtigen.

Obwohl die EU an einer Richtlinie arbeitet, die Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit verpflichten soll
(Corporate Sustainability Reporting Directive), ist diese Gesetzgebung noch im Entstehen begriffen, weshalb derzeit nur wenige
Nachhaltigkeitsdaten verfügbar sind. Dieses Element wird daher (vorerst) nicht Teil der KBC-Methode für „verantwortungsvolle
Geldanlagen“ sein.

Finanzpuffer: Der Finanzpuffer ist Teil des Anlegerprofils. Diese finanzielle Reserve ist Geld, das Sie für unerwartete Ausgaben beiseite
legen, aber auch, weil es Ihnen finanzielle Ruhe und Sicherheit geben kann. Die KBC schlägt ein finanzielles Polster von mindestens
5000 Euro vor.

Kenntnis- und Erfahrungsniveau: Das Niveau Ihrer Kenntnisse und Erfahrung mit dem gewünschten Anlageprodukt. Unsere
Bewertung Ihrer Produktkenntnisse und Erfahrung basiert auf Ihren Antworten auf unsere Fragen zu Spar- und Anlageversicherungen
und Ihrer Erfahrung durch die Transaktionen mit den betreffenden Produkten in den letzten vier Jahren.

Beratungsübersicht: Dies ist eine schriftliche Eignungserklärung, die Sie bei der Beratung erhalten. In diesem Dokument wird
spezifiziert, inwieweit die Beratung Ihre Präferenzen und sonstige Angaben berücksichtigt.

Principal Adverse Impacts (PAI): Die SFDR legt auch fest, inwieweit negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (oder Principal
Adverse Impacts, PAI) ausgeschlossen werden müssen und wie sich der Anleger ausdrücklich dafür entscheiden kann.
Wirtschaftliche Aktivitäten können positive, aber auch nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Principal
Adverse Impacts (PAI) beziehen sich auf die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie
Umwelt, soziale Rahmenbedingungen, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Ähnliches.
Als Anleger können Sie ökologische und soziale Themen wählen. Auf diese Weise können Ihre Investitionen die negativen
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen dieser Themen begrenzen.

Produktscore: Darunter ist der Score je Anlageprodukt zu verstehen, der anhand von sechs Parametern bestimmt wird. Diese
Parameter bieten eine breite Perspektive für die Risikobewertung und führen zu einem Score von 1 bis 7. Je höher der Produktscore,
desto riskanter ist das Produkt.

Profilansatz: Der Produktscore jeder Geldanlage darf den aufgrund Ihrer Risikopräferenz für die Geldanlage höchstzulässigen Score
nicht überschreiten.

Produktberatung: Der Produktscore jeder Anlage darf nicht höher als der maximal zulässige Score Ihrer Risikopräferenzen sein.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR): Die SFDR ist eine europäische Rechtsvorschrift, die besagt, dass für jedes
Anlageprodukt ein Prozentsatz an „Nachhaltigkeit“ berechnet werden muss, der dann den Präferenzen des Kunden entsprechen muss. Die
SFDR schreibt den Finanzinstituten auch eine transparente Berichterstattung vor, um zu verhindern, dass Unternehmen vorgeben, grüner
oder nachhaltiger zu sein, als sie es tatsächlich sind.

Nachhaltige Geldanlagen laut SFDR sind Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die zu einem ökologischen Ziel (z. B. Begrenzung der
Nutzung fossiler Brennstoffe) oder einem sozialen Ziel (z. B. geschlechtsneutrale Lohnpolitik) beitragen, jeweils in Verbindung mit guter
Unternehmensführung (z. B. Einhaltung von Steuervorschriften). Außerdem darf der Beitrag einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu einem Ziel sich
nicht nachteilig auf das andere auswirken.

Version 2026_2